Wer berufsmässig Personen transportieren will, benötigt die Zusatz-Theorieprüfung ARV 2 (Arbeits- und Ruhezeitverordnung).
Voraussetzungen / Bestimmungen zur Taxiprüfung Kategorie BPT:
- 1 Jahr klaglose Fahrpraxis (kein Führerausweisentzug)
- Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises beim Strassenverkehrsamt einreichen (notwendige Unterlagen beilegen!)
Kanton St. Gallen, Kanton Schwyz, Kanton Zürich - verkehrsmedizinische Eignungsuntersuchung (ärztlicher Untersuch bei einem durch das Strassenverkehrsamt vorgeschriebenen Amtsarzt)
- Zusatz-Theorieprüfung ARV 2 (Arbeits- und Ruhezeitverordnung)
- praktische Fahrprüfung (dauert mindestens 60 Minuten)
Es ist kein Lernfahrausweis erforderlich. Trotzdem muss das Gesuch mit den entsprechenden Beilagen beim Strassenverkehrsamt eingereicht werden.
Die Fahrschule Kuster bietet die Ausbildung BPT für die Kategorie B (höchstens 9 Sitzplätze und maximal 3,5 t Gesamtgewicht).
Gerne vereinbare ich auf Anfrage individuelle Termine.